Berufsfotografen kein reglementiertes Gewerbe - Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Wie schon berichtet ist das Gewerbe "Berufsfotografie" kein reglementiertes Gewerbe mehr. Der letzte dafür notwendige Schritt - die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist per 27. Dezember 2013 geschehen.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Damit kann man nun ab dem 28. Dezember (theoretisch, praktisch ab Montag, 30.12.) ohne Einschränkung den Berufsfotografen als Gewerbe anmelden.
Was mit den "Pressefotografen und Fotodesignern nun passiert ist noch nicht geklärt. Ebenso ob eine Ummeldung automatisch geschieht oder man dafür etwas unternehmen muss. Sobald jedoch diese Fragen geklärt sind, werden die Infos auf der Website http://wien.fotografen.at und an die bestehenden Mitglieder per Newsletter versendet.
Achtung: Wenn man auch nur 1 Tag im Jahr das Gewerbe angemeldet hat, ist zumindest die Hälfte der Jahresumlage für die Kammer fällig! Es ist daher entscheidend, wie GENAU die Ummeldung passiert. Sollte dies erst ab dem 02.01.2014 passieren, müsste man wohl 1 Jahr Kammerumlage für den Berufsfotografen und die Hälfte der Kammerumlage für den Pressefotografen und Fotodesigner für 2014 zahlen ...